Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann
3 JahreAm 01.01.2020 ist in Deutschland das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. In Zukunft gibt es nur noch ein Berufsbild in der Pflege: das der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmannes (§ 5 PflBG).
Professionelle Pflege bezieht sich auf Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen. Sie umfasst Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation bis hin zur palliativen Versorgung.
Zugangsvoraussetzungen
- Gesundheitliche und persönliche Eignung
- Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
- Oder: Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen mindestens 2-jährigen Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung zum Kranken- und Altenpflegehelfer
Ablauf
Theoretischer Unterricht in Wochenblöcken. Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Einrichtungen statt und wird durch die Ausbildungsbetriebe organisiert.
Abschluss
Prüfungen nach PflAPrV. Mit dem Bestehen erhalten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann".
- Theorie
- 2.100 Stunden
- Praxis
- 2.500 Stunden
- Abschluss
- Pflegefachfrau/-mann
- Start
- Jährlich
